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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liefer- und Verkaufsbedingungen
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil der Kaufvereinbarung.


I. Übergabe bzw. Übernahme
1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges ist der Firmensitz des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager in
2. Der Käufer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Liefertermin, spätestens aber innerhalb am oben bezeichneten Ort abzuholen.
3. Mit dem Zeitpunkt des fruchtlosen Ablaufes der Übernahmefrist bzw. im Falle der Übergabe bzw. der Übernahme des Fahrzeuges, spätestens mit diesem Zeitpunkt geht die mit dem Besitz des Fahrzeuges verbundene Last und Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nach fruchtlosem Ablauf der Übernahmefrist nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges, es sei denn, daß die Beschädigung oder der Verlust von ihm oder einer Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
4. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme des Fahrzeuges ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Standgeld zu verrechnen.


II. Kaufpreis
1. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzugeben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers, oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind.


III. Auflösung des Kaufvertrages aus Verschulden des Käufers
Wird der Vertrag aus dem Verschulden des Käufers aufgelöst, so kann der Verkäufer vom Käufer als Ersatz einen Stornobetrag in Höhe von 10 % des Kaufpreises oder den gesetzlichen Schadenersatzbetrag beanspruchen.


IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der KFZ-Versicherung bezeichneten Risken zu versichern.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer, über den unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand zu treffen.
3. Der Käufer hat den Verkäufer sogleich zu verständigen, falls von Dritten auf den Kaufgegenstand gegriffen wird (z. B. Exekutionsführung auf den Kaufgegenstand).


V. Beschaffenheitsangabe und Gewährleistung
1. Das Gebrauchtfahrzeug wird nach der Gebrauchtwagenbewertungsklasse 1 bis 5 als zur Klasse gehörig klassifiziert
2. Sonstige über die Leistungsbeschreibung zu Ziffer 1 hinausgehende Eigenschaften hinsichtlich der Beschaffenheit des KFZ werden nicht zugesagt. Außerhalb der Leistungsbeschreibung zu Ziffer 1 liegende allfällige Mängel des Kraftfahrzeuges in bezug auf den Zustand bestimmter Teile, insbesondere der Verschleißteile, Rostschäden, Abnützungserscheingungen, können nicht ausgeschlossen werden.
3. Offene Mängel wurden anläßlich der vom Käufer durchgeführten Probefahrt anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes durch den Käufer nicht wahrgenommen. Dem Käufer stehen bei Mängeln des Fahrzeuges Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Beschränkung zu:
a) Der Käufer kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht.
b) Der Verkäufer kann sich von der Pflicht zu Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
c) Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe bzw. Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer.
d) Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung des Kraftfahrzeuges zu leisten.

VI. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher
1. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, so kann er, falls die im Konsumentenschutzgesetz bestimmten Voraussetzungen vorliegen, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes vom Vertrag zurücktreten.
2. Die anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetztes lauten:

§3 KSchG
1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung werden in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Handelt es sich nicht um ein Abzahlungsgeschäft (§16) und ist dem Verbraucher der Name und die Anschrift des Unternehmens bekanntgegeben worden, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu.
a) Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.
b) Wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder,
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt ÖS 100,-, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt ÖS 300,- nicht übersteigt.
4. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Verhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Passus 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

§4 KSchG
1. Tritt der Verbraucher nach §3 vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
a) Der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen;
b) Der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme der Leistung in den Gewahrsam des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
2. Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
3. Die Absätze 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.


VII. Ersatzansprüche des Käufers
Allfällige Ersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Schaden vom Verkäufer oder einer Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.


VIII. Sonstige Vertragsbestimmungen
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, daß die in der Kaufvereinbarung enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der (die) Käufer bestätigt (bestätigen), eine Kopie der Kaufvereinbarung samt Geschäftsbedingung mit Belehrung über das erweiterte Rücktrittsrecht gemäß Punkt VI. erhalten zu haben.
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